Barrierefreie Website für Unternehmen in Thüringen

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ich erkläre Ihnen, ob es Ihre Seite betrifft, und baue sie so, dass alle sie bedienen können.

Eine Webseite, die jeder bedienen kann

Barrierefrei heißt: Auch Menschen mit Sehschwäche, ohne Maus oder mit Vorleseprogramm kommen auf Ihrer Seite zurecht. Das betrifft mehr Leute, als man denkt. Wer im Alter schlechter sieht, wer mit dem Daumen auf dem Handy tippt oder in der Sonne liest, profitiert von denselben Dingen.

Konkret bedeutet das zum Beispiel:

  • Texte mit genug Kontrast zum Hintergrund
  • Bilder mit einer kurzen Beschreibung für Vorleseprogramme
  • Eine klare Gliederung mit echten Überschriften
  • Alles auch mit der Tastatur bedienbar, ohne Maus
  • Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen
  • Schrift, die sich vergrößern lässt, ohne dass die Seite zerfällt
  • Animationen, die sich abschalten, wenn jemand im Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat

Was das BFSG seit dem 28. Juni 2025 verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie um. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Bei Webseiten geht es vor allem um den „elektronischen Geschäftsverkehr“: Online-Shops, Buchungen und alles, worüber Verbraucher online einen Vertrag abschließen.

Als Maßstab gilt in der Praxis die Norm EN 301 549, die auf den Web-Richtlinien WCAG 2.1 in Stufe AA aufbaut. Wer unter das Gesetz fällt, muss außerdem in einer Erklärung beschreiben, wie seine Seite die Anforderungen erfüllt.

Das ist keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Ihre Firma gilt, klären Sie im Zweifel mit einem Anwalt oder Ihrer Kammer.

28.06.2025
Seitdem gilt das BFSG.
WCAG 2.1 AA
Der Maßstab für barrierefreie Webseiten.
Unter 10 Beschäftigte
Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen, wenn Umsatz oder Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro betragen.

Betrifft das BFSG meine Webseite?

Eine grobe Orientierung:

Eher ja

Sie verkaufen über Ihre Seite an Privatkunden, zum Beispiel in einem Online-Shop. Oder Kunden können online buchen und dabei einen Vertrag abschließen. Und Ihr Betrieb hat zehn oder mehr Beschäftigte oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

Eher nein

Ihre Seite informiert nur über Ihre Firma, und Anfragen laufen über Formular, Telefon oder E-Mail. Oder Sie arbeiten nur für Firmenkunden. Oder Sie sind ein Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

Sinnvoll ist es trotzdem

Auch wenn Sie nicht müssen: Eine barrierefreie Seite ist für alle leichter zu bedienen, lädt meist schneller und wird von Google und KI-Assistenten besser verstanden. Die meisten Punkte kosten beim Neubau kaum Mehraufwand.

Vom Check bis zur fertigen Seite

  1. 1

    Prüfung

    Ich schaue mir Ihre bestehende Seite an: Kontraste, Überschriften, Tastaturbedienung, Formulare, Bilder. Das ist kostenlos. Sie bekommen einen verständlichen Bericht, was fehlt, und einen festen Preis für die Umsetzung.

  2. 2

    Entscheidung

    Wir klären, ob sich ein Umbau lohnt oder ob ein Neubau günstiger ist. Bei alten Baukasten- oder WordPress-Seiten ist das oft der Fall.

  3. 3

    Umsetzung

    Ich baue nach WCAG 2.1 AA und prüfe mit automatischen Tests und zusätzlich die Bedienung mit Tastatur und Vorleseprogramm.

  4. 4

    Erklärung

    Falls Ihre Seite unter das BFSG fällt, bekommen Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit als eigene Seite dazu.

Diese Seite ist selbst ein Beispiel

rk-grafikdesign.de habe ich nach denselben Regeln gebaut. Beim Google-Test Lighthouse erreicht sie in der Barrierefreiheit 100 von 100 Punkten. Animationen pausieren auf Wunsch, das Menü lässt sich mit der Tastatur öffnen und mit Escape schließen.

Ehrlich dazu: Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Hürden. Deshalb prüfe ich zusätzlich Punkt für Punkt nach.

Startseite von rk-grafikdesign.de

Häufige Fragen zur barrierefreien Webseite

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Seit dem 28. Juni 2025. Eine Übergangsregel gibt es nur für Verträge mit Kunden, die schon vorher geschlossen wurden. Sie dürfen bis zum Ende ihrer Laufzeit weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030. Für Ihre Webseite selbst gilt das Gesetz bereits.

Was passiert, wenn meine Seite nicht barrierefrei ist?

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel beanstanden und Bußgelder verhängen. Verbraucherverbände können ebenfalls vorgehen.

Reicht ein Plugin oder ein Overlay-Werkzeug?

Nein. Solche Werkzeuge legen eine Leiste über die Seite, ändern aber nichts am Aufbau dahinter. Fehlende Bildbeschreibungen, falsche Überschriften oder Formulare ohne Beschriftung bleiben bestehen.

Kann meine bestehende Seite barrierefrei werden?

Oft ja. Bei sehr alten Seiten oder Baukästen ist ein Neubau manchmal einfacher und am Ende günstiger. Das sehen wir nach der Prüfung.

Was kostet eine barrierefreie Webseite?

Beim Neubau kaum mehr als eine normale Webseite, weil ich ohnehin sauber baue. Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden ein Angebot mit festem Preis.

Ist die Seite dann auch für Google besser?

Häufig ja. Klare Überschriften, Bildbeschreibungen und sauberer Aufbau helfen Suchmaschinen und KI-Assistenten, Ihre Seite zu verstehen.

Wissen, wo Ihre Seite steht

Geben Sie die Adresse Ihrer Webseite ein. Ich prüfe sie Punkt für Punkt und schicke Ihnen einen Bericht mit den wichtigsten Baustellen und einem festen Preis für die Umsetzung. Der Check ist kostenlos.

  • Am Handy: Tempo und Bedienung
  • Bei Google und KI-Assistenten
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz und Technik
  • Bericht innerhalb von 48 Stunden per E-Mail

Bitte prüfen Sie die Adresse der Webseite.

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