Was das BFSG seit dem 28. Juni 2025 verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie um. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Bei Webseiten geht es vor allem um den „elektronischen Geschäftsverkehr“: Online-Shops, Buchungen und alles, worüber Verbraucher online einen Vertrag abschließen.
Als Maßstab gilt in der Praxis die Norm EN 301 549, die auf den Web-Richtlinien WCAG 2.1 in Stufe AA aufbaut. Wer unter das Gesetz fällt, muss außerdem in einer Erklärung beschreiben, wie seine Seite die Anforderungen erfüllt.
Das ist keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Ihre Firma gilt, klären Sie im Zweifel mit einem Anwalt oder Ihrer Kammer.